AGB

1 GELTUNGSBEREICH

1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Bankett- und Tagungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren und Tagungen, sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des G2.

1.2

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume bedürfen der vorherigen Zustimmung des G2 in Textform.

1.3

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1

Vertragspartner sind das G2 und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das G2 zustande. Dem G2 steht es frei, die Raumbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2

Alle Ansprüche gegen das G2 verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des G2 beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1

Das G2 ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des G2 zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das G2 beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom G2 verauslagt werden.

3.3

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4

Das G2 kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Räume, der Leistung des G2 oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Räume und/oder für die sonstigen Leistungen des G2 erhöht.

3.5

Rechnungen des G2 ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das G2 kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

Dem G2 bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6

Das G2 ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7

In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das G2 berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8

Das G2 ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber

einer Forderung des G2 aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES G2 (NO SHOW)

4.1

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem G2 geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das G2 der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2

Sofern zwischen dem G2 und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des G2 auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem G2 ausübt.

4.3

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das G2 einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das G2 den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das G2 hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Räume nicht anderweitig vermietet, so kann das G2 den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Raummiete, zu zahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DES G2

5.1

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das G2 in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des G2 mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2

Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom G2 gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das G2 ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3

Ferner ist das G2 berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – höhere Gewalt oder andere vom G2 nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– das G2 begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des G2 in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des G2 zuzurechnen ist;

– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4

Der berechtigte Rücktritt des G2 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 RAUMBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2

Gebuchte Räume stehen dem Kunden ab der gebuchten Zeit des vereinbarten Veranstaltungstages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3

Am vereinbarten Abreisetag sind die Räume dem G2 spätestens zur gebuchten Zeit geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das G2 aufgrund der verspäteten Räumung einen Aufpreis verlangen. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem G2 kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES G2

7.1

Das G2 haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des G2 beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des G2 beruhen. Einer Pflichtverletzung des G2 steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des G2 auftreten, wird das G2 bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Der Kunde ist verpflichtet die Räumlichkeiten in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Sollte der Verschmutzungsgrad zu hoch sein, steht es dem G2 zu, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen.

7.2

Für eingebrachte Sachen haftet das G2 dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem G2.

7.3

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem G2-Grundstück abgestellter oder Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem G2-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das G2 nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckund Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Gottmadingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Gottmadingen.

8.3

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gottmadingen, Stand November 2018

G2 Event

Robert-Gerwig-Straße 11

78244 Gottmadingen