AGB
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Bankett- und Tagungsräumen zur
Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren und Tagungen, sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des G2 EVENTS.
1.2
Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Räume bedürfen der vorherigen Zustimmung des
G2 EVENTS in Textform.
1.3
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS,
-PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1
Vertragspartner sind das
G2 EVENTS und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch das G2 EVENTS zustande. Dem G2 EVENTS steht es frei, die
Raumbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2
Alle Ansprüche gegen das
G2 EVENTS verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht bei
Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des G2 EVENTS
beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE,
ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1
Das G2 EVENTS ist
verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist
verpflichtet, die für die Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des G2 EVENTS
zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das G2 EVENTS
beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom G2 EVENTS verauslagt
werden.
3.3
Die vereinbarten Preise
verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem
jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel
Kurtaxe.
Bei Änderung der
gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung
lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die
Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur,
wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet.
3.4
Das G2 EVENTS kann seine
Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der
Anzahl der gebuchten Räume, der Leistung des G2 EVENTS oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die
Räume und/oder für die sonstigen Leistungen des G2 EVENTS erhöht.
3.5
Rechnungen des G2 EVENTS
ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Das G2 EVENTS kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
jederzeit vom Kunden verlangen.
Bei Zahlungsverzug des
Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
Dem G2 EVENTS bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6
Das G2 EVENTS ist
berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
in Textform vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug des
Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7
In begründeten Fällen,
zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das G2 EVENTS berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis
zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
3.8
Das G2 EVENTS ist ferner
berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6
für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine
solche nicht bereits gemäß vorstehender
Ziffer 3.6 und/oder
Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9
Der Kunde kann nur mit
einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
G2 EVENTS aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN
(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES G2
EVENTS (NO SHOW)
4.1
Ein Rücktritt des Kunden
von dem mit dem G2 EVENTS geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein
Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das G2 EVENTS der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines
Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung
sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2
Sofern zwischen dem G2
EVENTS und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des G2 EVENTS auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem G2 EVENTS ausübt.
4.3
Ist ein Rücktrittsrecht
nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das G2 EVENTS einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält das G2 EVENTS den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das G2 EVENTS
hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Räume nicht anderweitig vermietet, so kann
das G2 EVENTS den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist
in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises
für die Raummiete, zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. RÜCKTRITT DES G2
EVENTS
5.1
Sofern vereinbart wurde,
dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten kann, ist das G2 EVENTS in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des G2 EVENTS mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer
3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom G2 EVENTS gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das G2 EVENTS ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist das G2 EVENTS
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder
andere vom G2 EVENTS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
– Räume schuldhaft unter
irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das G2 EVENTS
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des G2
EVENTS in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des G2 EVENTS zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der
Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben
genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der berechtigte
Rücktritt des G2 EVENTS begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6. RAUMBEREITSTELLUNG,
-ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1
Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, soweit dies nicht
ausdrücklich vereinbart wurde
6.2
Gebuchte Räume stehen
dem Kunden ab der gebuchten Zeit des vereinbarten Veranstaltungstages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3
Am vereinbarten
Abreisetag sind die Räume dem G2 EVENTS spätestens zur gebuchten Zeit geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das G2 EVENTS aufgrund der verspäteten
Räumung einen Aufpreis verlangen.
Dem Gast steht es frei
nachzuweisen, dass dem G2 EVENTS kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch
auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. HAFTUNG DES G2 EVENTS
7.1
Das G2 EVENTS haftet für
von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des G2 EVENTS
beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des G2 EVENTS beruhen. Einer Pflichtverletzung des
G2 EVENTS steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich.
Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig
geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des G2 EVENTS auftreten, wird das G2 EVENTS bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Der Kunde ist
verpflichtet die Räumlichkeiten in einwandfreiem Zustand zurück zu geben.
Sollte der Verschmutzungsgrad zu hoch sein, steht es dem G2 EVENTS zu, eine
zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen.
7.2
Für eingebrachte Sachen
haftet das G2 EVENTS dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der
Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als
800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro
einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung
mit dem G2 EVENTS.
7.3
Soweit dem Kunden ein
Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt
wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem G2 EVENTS-Grundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das G2 EVENTS nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1
Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2
Erfüllungs- und
Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr
Gottmadingen. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
Gottmadingen.
8.3
Es gilt deutsches Recht.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Gottmadingen, Stand Dezember 2024
G2 – Events GmbH
Robert-Gerwig-Straße 13
78244 Gottmadingen